Unsere Nachmittagsbetreuung für Kinder, die nicht im Internat leben

Natur entdecken

Neben der Internatsbetreuung bieten wir das "Flexible Angebot zur angemessenen Schulbildung" für Kinder der Klassenstufe 1 bis 4 an. Bei freien Kapazitäten ist auch eine Betreuung bis zur 6. Klasse möglich. Die Betreuung der Schülerinnnen und Schüler beginnt  nach Schulschluss (früstens ab 11.10 Uhr) und endet um 16.00 Uhr.

Nach dem Mittagessen - die Bestellung erfolgt durch die Eltern - folgt die Hausaufgaben- und Lernzeit. Danach gibt es vielfältige Freizeitaktivitäten wie z.B. basteln, malen und/oder spielen.

Im Flex-Angebot gibt es auch eine individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler. Diese Förderung umfasst ebenfalls die Bereiche des fachspezifischen Sehfunktionstraining, LPF – die Vermittlung von Lebenspraktischen Fähigkeiten – und O&M Orientierung und Mobilität.

Mehr Informationen zu den Förderungen finden Sie hier.

Ausgehend von einem am Kind orientierten, ganzheitlichen Ansatz unterstützen wir die Eltern darin, die Kinder zu wertorientierten, beziehungsfähigen, lebensfrohen und schöpferischen Menschen zu erziehen.

Wir fördern die Entwicklung der Selbstständigkeit, des Selbstwertgefühls sowie des Selbstvertrauens. Jedes Kind wird von uns in seiner Einzigartigkeit geschätzt und entsprechend gefördert. Es soll in einer geborgenen und angstfreien Atmosphäre am Flexiblen Angebot teilhaben und sich entwickeln können. Dieses orientiert sich an den elementaren Grundsätzen der Bildung und am behinderungsbedingten Bedarf der Kinder. Grundlagen sind sozialrechtliche Regelungen und das

Unterwegs auf dem Gelände:

Normalisierungsprinzip. Das heißt, dass diese Kinder Zugang zu den Lebensbedingungen und Alltagserfahrungen erhalten, die den Kindern und Jugendlichen ohne Behinderung so weit wie möglich entsprechen. Die Lebenssituation und das Lebensumfeld der Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Familien werden dabei berücksichtigt.

Ziel ist es, die Entwicklung der blinden und sehgeschädigten Kinder durch dieses Angebot insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht ganzheitlich zu fördern.

Jedes blinde und sehgeschädigte Kind vollzieht einen sehr individuellen Lern- und Entwicklungsprozess, der in der Familie beginnt, durch die Schule mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Sehen ergänzt und am Nachmittag durch das schulische Betreuungs- und Förderangebot sinnesbehinderter Kinder und Jugendlicher fortgesetzt wird. Die Förderung knüpft am individuellen und sozialen Entwicklungsstand der Kinder an, gibt einen eigenen Rahmen, fügt ggf. weitere Ziele und Inhalte hinzu und berücksichtigt die zur Verfügung stehende Zeit.