FAQ zum Internat

Hier finden Sie die Antworten auf die häufigste Fragen zum

Internat der Marie-und-Hermann-Schmidt-Schule.

Mit Vorlage des Bescheides, des zuständigen Schulamtes, zur Beschulung an der Marie-und-Hermann-Schmidt-Schule Königs Wusterhausen- sonderpädagogischer Förderschwerpunkt Sehen- können Sie einen Antrag auf Aufnahme ins Internat stellen!

Durch die Anerkennung Förderschwerpunkt Sehen, können Sie beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe (meist Sozialämter) einen formlosen Antrag auf Kostenübernahme „Antrag auf stationäre Eingliederungshilfe nach §§ 121 ff. SGB IX“ (Bundesteilhabegesetz) für die Internatsbetreuung stellen.

Im Internat gibt es 4 Wohngruppen. Diese sind alters- und entwicklungsgerecht aufgeteilt.

Nach Möglichkeit wird Ihr Kind in einem Einzelzimmer untergebracht. Eine Belegung im Doppelzimmer ist aber auch möglich.

Frühstück, Vesper und Abendbrot werden gemeinsam mit den Erzieher*innen vorbereitet, das heißt es wird gemeinsam eine Einkaufsliste erstellt, gemeinsam der Einkauf erledigt und natürlich auch in der Gruppe gegessen.

Die Mittagsverpflegung erfolgt über ein Catering-Unternehmen. Hier erstellen die Schüler*innen gemeinsam mit den Erzieher*innen ihren individuellen Speiseplan für die Woche.

„Plötzlich morgens habe ich Fieber und mein zu Hause ist mehrere Stunden entfernt. Und dann?“

Je nach Erkrankung können sich die Schüler*innen im Internat „ausruhen“ z.B. bei Kopfschmerzen.

Bei Erkrankungen wie z.B. Fieber, Durchfall, Erbrechen usw., müssen die Eltern/Personensorgeberechtigten das Kind schnellst möglich aus dem Internat abholen und am Heimatort einem Arzt vorstellen!

In jedem Fall werden die Eltern/Personensorgeberechtigten telefonisch über die Erkrankung informiert und weitere Schritte abgesprochen.

Schätzt die Pädagogische Internatsleitung die Erkrankung als gefährlich ein, wird sofort der Rettungsdienst gerufen und die Eltern/Personensorgeberechtigten sofort informiert.

Unsere Internatsschüler*innen haben in ihrem Tagesablauf fest eingeplante Lern- und Hausaufgabenzeiten. Zusätzlich stehen ihnen technische Hilfsmittel wie PC, Bildschirmlesegerät usw. zur Verfügung.

Unsere Erzieher*innen begleiten die Lern- und Hausaufgabenzeiten nach Alters- und Entwicklungsstand der Schüler*innen.

Smartphones, Smartwatches und Tablets sind hilfreiche Geräte zum Kommunizieren, Informieren und Organisieren. Sie finden Anwendung in vielen Lebensbereichen. Daher verpflichten wir uns zu einem verantwortungsvollen und sachgerechten Umgang mit diesen Geräten. Um dies zu gewährleisten, werden durch die einzelnen Wohngruppen entsprechende Regeln formuliert. Hierbei werden Alter, Entwicklungsstand und Gruppenzusammensetzung beachtet.

An gesetzlichen Feiertagen sowie in den Ferien des Landes Brandenburg ist das Internat geschlossen.

Dies gilt auch für die variablen Ferientage (z.B. Christi Himmelfahrt)

Die Haltung von Haustieren ist nicht gestattet, es sei denn es handelt sich um einen Blindenführhund (nach Absprache).

Natürlich sind Wautzi, Miau, Knuddelteddy als Plüschtiere erlaubt!

Da sich das Internat auf dem Schulgelände der Marie-und-Hermann-Schmidt-Schule befindet, besteht Rauch- und Alkoholverbot im Internat.

Ansonsten gelten die Vorschriften des Nichtrauchendenschutzgesetzes und des Jugendschutzgesetzes.