Ausgehend von einem am Kind orientierten, ganzheitlichen Ansatz unterstützen wir die Eltern
darin, die Kinder zu wertorientierten, beziehungsfähigen, lebensfrohen und schöpferischen
Menschen zu erziehen. Wir fördern die Entwicklung der Selbstständigkeit, des
Selbstwertgefühls sowie des Selbstvertrauens. Jedes Kind wird von uns in seiner
Einzigartigkeit geschätzt und entsprechend gefördert. Es soll in einer geborgenen und
angstfreien Atmosphäre am Flexiblen Angebot teilhaben und sich entwickeln können.
Dieses orientiert sich an den elementaren Grundsätzen der Bildung und am
behinderungsbedingten Bedarf der Kinder. Grundlagen sind sozialrechtliche Regelungen und
das Normalisierungsprinzip.
Das heißt, dass diese Kinder Zugang zu den Lebensbedingungen und Alltagserfahrungen
erhalten, die den Kindern und Jugendlichen ohne Behinderung so weit wie möglich
entsprechen. Die Lebenssituation und das Lebensumfeld der Kinder und Jugendlichen sowie
ihrer Familien werden dabei berücksichtigt.
Ziel ist es, die Entwicklung der blinden und sehgeschädigten Kinder durch dieses Angebot
insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht ganzheitlich zu fördern.
Jedes blinde und sehgeschädigte Kind vollzieht einen sehr individuellen Lern- und
Entwicklungsprozess, der in der Familie beginnt, durch die Schule mit sonderpädagogischen
Förderschwerpunkt Sehen ergänzt und am Nachmittag durch das schulische Betreuungs- und
Förderangebot sinnesbehinderter Kinder und Jugendlicher fortgesetzt wird. Die Förderung
knüpft am individuellen und sozialen Entwicklungsstand der Kinder an, gibt einen eigenen
Rahmen, fügt ggf. weitere Ziele und Inhalte hinzu und berücksichtigt die zur Verfügung
stehende Zeit.
